Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Ausbildung zum Masseur/zur Masseurin und zummedizinischen Bademeister/zur medizinischen Bademeisterin besteht aus einem zweijährigen Lehrgang und einer praktischen Tätigkeit von 6 Monaten. Diese vorgeschriebene praktische Tätigkeit ist, nach bestandener staatlicher Prüfung, in Krankenhäusern oder in anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen wie z. B. Rehabilitationskliniken oder Praxen abzuleisten. Diese müssen zur Annahme solcher Praktikanten ermächtigt sein.
Die praktische Tätigkeit soll in Ergänzung zum Lehrgang zum Erreichen des Ausbildungsziels durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg beitragen.
Um eine solche Ermächtigung zu erhalten muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.