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Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.
Di, Fr: Termine nur nach Absprache
Mi: geschlossen
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe für die Ausländerbehörde erfolgt telefonisch unter 09221/707-383 oder per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-kulmbach.de.
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Postfach 1660
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