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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Stadt Ingolstadt

Amt für Ausländerwesen und Migration

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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