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bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaates Bayern. Im Rahmen des Staatshaushalts stehen für die Digitalisierung von Objekten aus kulturellen Einrichtungen in Bayern und für deren Online-Präsentation im Portal Fördermittel zur Verfügung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaats Bayern. Es präsentiert digital Kunst-, Kultur- und Wissensschätze aus verschiedenen Einrichtungen in Bayern. Mit dem Betrieb des Portals und der Verwaltung der für bavarikon vorgesehenen Finanzmittel ist die Bayerische Staatsbibliothek beauftragt. Das Hosting der Daten erfolgt durch das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. bavarikon ist kein abgeschlossenes Angebot, sondern gewinnt laufend weitere Kulturobjekte als Inhalte und Kultureinrichtungen als Partner hinzu. Über die Aufnahme neuer Inhalte ins Portal entscheidet ein halbjährlich tagender Rat, in dem verschiedene bayerische Kulturinstitutionen vertreten sind.
Mit bavarikon verfolgt der Freistaat Bayern mehrere Ziele. Zum einen dient das Portal als Schaufenster der bayerischen Kultur. Zum anderen ist bavarikon als zentrale Plattform eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für die Digitalisierung von Kulturgut. bavarikon ermöglicht bayerischen Kultureinrichtungen die Beteiligung an Innovationen (z. B. 3D-Digitalisierung).
Die Digitalisierung von Objekten, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind, kann gefördert werden. Dabei verfolgt bavarikon ein auf folgenden drei Säulen beruhendes Grundsatzkonzept. Digitalisiert werden:
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern (z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, historische Vereine, Forschungseinrichtungen etc.).
Es werden die Ausgaben für Digitalisierung und Erschließung gefördert.
Restaurierungsmaßnahmen oder die Beschaffung von Scannern können nicht gefördert werden.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung bzw. Mittelzuweisung und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Höhe nach nicht begrenzt.
Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
a) Inhaltlich
b) Formal
Siehe Partner werden, dort „Unterlagen für Partner und interessierte Einrichtungen“
Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen:
Vorantrag:
Hauptantrag:
Der bavarikon-Rat, der über die Voranträge beschließt, tagt zweimal jährlich. Anträge, die in der Sitzung des bavarikon-Rats behandelt werden sollen, können jederzeit eingereicht werden. Die Erstellung der Anträge erfolgt in enger Abstimmung mit der bavarikon-Geschäftsstelle.