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Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder.
Die Insolvenzsachen werden vom Amtsgericht-Insolvenzgericht bearbeitet. Zu den Insolvenzsachen gehören auch die seit dem 1. Januar 1999 eingeführten sog. Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe hierzu "Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung" unter "Verwandte Themen").
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder (siehe unter "Online-Verfahren").
Beachten Sie bitte, dass in Bayern nicht jedes Amtsgericht mit der Bearbeitung von Insolvenzsachen betraut ist. Folgende bayerische Amtsgerichte sind zuständig für die Bearbeitung von Insolvenzsachen: