Qualifizierten Fachkräften bietet der Arbeitsmarkt gute Aufstiegschancen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer auf 24 Monate verkürzt werden.
Ausbildungsstätten / überbetriebliche Ausbildung
Das erste Ausbildungsjahr wird in Bayern als Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform durchgeführt. Für das Berufsgrundschuljahr ist kein Ausbildungsvertrag abzuschließen; der Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden wird erst für das zweite und dritte Ausbildungsjahr abgeschlossen. Während der betrieblichen Ausbildung ist die Berufsschule an einem Tag pro Woche zu besuchen. Je ein Wochenlehrgang "Schleppertechnik", "Schweißen" und "Kellerwirtschaft" sowie acht einzelne Schulungstage gehören zur überbetrieblichen Ausbildung.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben erhalten Sie vom Ausbildungsberater der LWG.
Betriebsorganisation / Technik
Prüfungen
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung in schriftlicher und praktischer Form statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Winzer / zur Winzerin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen "Weinbau", "Kellerwirtschaft" und "Vermarktung" praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Ein Teil wird später durch Übernahme des elterlichen Betriebes als selbständiger Winzer tätig sein. Weitere Arbeitsfelder finden Winzer als Arbeitnehmer in Weingütern, Genossenschaften und im Weinhandel.
Fortbildungsmöglichkeiten