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Winzer; Informationen zur Berufsausbildung

Der Tätigkeitsbereich des/r Winzers/ der Winzerin erstreckt sich auf den umwelt-schonenden u. qualitätsorientierten Weinbau, den Weinausbau u. die Weinvermarktung. Bei all diesen Arbeiten ist der routinierte Umgang u. der Einsatz von Maschinen u. Geräten selbstverständlich.

Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Qualifizierten Fachkräften bietet der Arbeitsmarkt gute Aufstiegschancen. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer auf 24 Monate verkürzt werden.

Ausbildungsstätten / überbetriebliche Ausbildung
Das erste Ausbildungsjahr wird in Bayern als Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform durchgeführt. Für das Berufsgrundschuljahr ist kein Ausbildungsvertrag abzuschließen; der Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden wird erst für das zweite und dritte Ausbildungsjahr abgeschlossen. Während der betrieblichen Ausbildung ist die Berufsschule an einem Tag pro Woche zu besuchen. Je ein Wochenlehrgang "Schleppertechnik", "Schweißen" und "Kellerwirtschaft" sowie acht einzelne Schulungstage gehören zur überbetrieblichen Ausbildung.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben erhalten Sie vom Ausbildungsberater der LWG.

Betriebsorganisation / Technik

  • Planen der Produktion, Vorbereiten, Durchführen und Kontrollieren der im Weinbaubetrieb anfallenden Arbeiten einschließlich Kostenerfassung
  • Routinierter Umgang mit Maschinen und Geräten für die notwendigen Arbeiten im Weinberg und im Keller
    Qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben Bearbeiten und Pflege des Bodens mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig zu fördern, Pflanzen von Reben und umweltverträgliche Pflege der Rebstöcke
  • Qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein
  • Beurteilung des Traubengutes und Durchführen der Traubenlese, Maische, Most und Weinbehandlung, Gärführung bei Rot- und Weißwein, Wein zur Füllung vorbereiten und steril abfüllen
  • Sensorische Überwachung des Mostes und des Weines
    Vermarktung von Wein
  • Sensorische Beurteilung des Weines, Wein verkaufsfördernd präsentieren, Weinproben vorbereiten, Mithilfe bei Kundenberatung, Kundenaufträge annehmen und erledigen

Prüfungen
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung in schriftlicher und praktischer Form statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Winzer / zur Winzerin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen "Weinbau", "Kellerwirtschaft" und "Vermarktung" praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Ein Teil wird später durch Übernahme des elterlichen Betriebes als selbständiger Winzer tätig sein. Weitere Arbeitsfelder finden Winzer als Arbeitnehmer in Weingütern, Genossenschaften und im Weinhandel.

Fortbildungsmöglichkeiten

  • Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft (Veitshöchheim)
  • Winzermeister/in
  • Techniker/in für Weinbau und Kellerwirtschaft (Veitshöchheim)
  • Bachelor- oder Masterstudium z.B.: Weinbau und Oenologie; Weinbau und Getränketechnologie

Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss und Besuch des Berufsgrundschuljahres Agrarwirtschaft oder Abitur bzw. abgeschlossene Berufsausbildung

  • Lehrvertrag
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis

keine

Ausbildungsbeginn ist i. d. R. jeweils der 1. September

  • Weinbau; Erwachsenenbildung
    Winzer im Haupt- oder Nebenerwerb ohne Berufsausbildung zum Winzer können Kenntnisse u. Fertigkeiten im Bereich d. Weinbaus u. d. Kellerwirtschaft erwerben. Die Bewerber müssen über Berufserfahrung verfügen u. sind Betriebsinhaber eines Winzerbetriebes o. Mitarbeiter.
  • Winzermeisterprüfung; Anmeldung
    Die Anmeldung zum Schulbesuch und zur Winzermeisterprüfung muss beim Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau erfolgen.
Stand: 06.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau