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Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll

Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.

Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
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Hausanschrift

Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch

Zugang: Gartenstraße

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Bamberger Straße 28
91413 Neustadt a.d.Aisch