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Wenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese eine Veterinärbescheinigung.
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert.
Unternehmer müssen sicherstellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis) beigefügt ist.
Unternehmer müssen sicherzustellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Gesundheitszeugnis (auch Veterinärbescheinigung oder TRACES Zeugnis genannt) beigefügt ist.
Die Veterinärbescheinigung wird
benötigt.
Sie gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.
Die Veterinärbescheinigung muss von einem amtlichen Tierarzt geprüft, gesiegelt und unterzeichnet sein. Vor Unterzeichnung muss der amtliche Tierarzt, anhand der Dokumentenkontrollen, Identitätskontrollen und physischen Kontrollen überprüfen, dass die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen Landtiere die geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Veterinärbescheinigung in TRACES NT erstellt und dem Unternehmer ausgehändigt werden.
Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Veterinärbescheinigung sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Veterinärbescheinigung ausstellen.
Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig.
Sie müssen der zuständigen Stelle die Ankunft einer Tiersendung rechtzeitig vor Ankunft ankündigen.
Für den Eingang:
Für die Ausfuhr:
Die Gebühren sind unter anderem von der Tierart und der Anzahl der Tiere abhängig. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde.
Die zeitlichen Vorgaben, in welchem Zeitraum vor der geplanten Verbringung bestimmte Kontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden müssen unterscheiden sich wiederum je nach Tierart.
Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
innerhalb von 48 Stunden
Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.