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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Verwaltungsgemeinschaft Mauern

Hauptamt / Poststelle

Öffnungszeiten

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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Schloßplatz 2
85419 Mauern

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Schloßplatz 2
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