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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Dienststelle II - Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Soziales

Öffnungszeiten

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Allgemein

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91541 Rothenburg ob der Tauber

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Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.