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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

SG 32 Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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96138 Burgebrach

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