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Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Leistungsdetails

Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.

Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.

  • Unterlagen über den tatsächlichen und/oder festgelegten Einzugsbereich
  • Unterlagen über die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl
  • Unterlagen über den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung

Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen (siehe unter "Unterlagen").

Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.

Stand: 05.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus