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Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung.

Formulare

Für Sie zuständig

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Hausanschrift

Dr.-Rothermel-Str. 12
86381 Krumbach (Schwaben)

Postanschrift

Postfach 1163

86379 Krumbach (Schwaben)

Telefon

+49 8282 92-0

Leistungsdetails

Zweck

Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.

Gegenstand

Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.

Antragstellung

Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

keine

keine

Das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung prüft den Antrag und bewilligt die Förderung. Die Dauer ist abhängig von der Größe und Schwierigkeit des Gemeindegebietes.

  • Flurneuordnung; Beantragung einer Förderung
    Der Freistaat Bayern fördert und unterstützt mit der Flurneuordnung Projekte von Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern, z. B. zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und zur Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.
Stand: 25.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus