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In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bahnhofstraße 21 a
83435 Bad Reichenhall
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall