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In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg