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Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Postanschrift

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