Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
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Comotorstraße 5
66802 Überherrn
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Am Hoffeld 4
83703 Gmund a.Tegernsee
Postfach 88
83701 Gmund a.Tegernsee
Mühlweg 9
71577 Großerlach-Morbach
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Um Luftsportgeräteführer ausbilden zu dürfen, benötigen Flugschulen eine Erlaubnis gemäß § 28 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Die Zulassung der Flugschule für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern kann bei folgenden Verbänden beantragt werden:
Der Antrag auf Zulassung einer Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern muss enthalten:
Der Antrag ist beim zuständigen Verband einzureichen. Es sind folgende Angaben zu machen.