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Straßenbau; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bau oder die Änderung von Straßen. Zuständig für die Durchführung sind die Regierungen.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 32 - Planfeststellung Straßenrecht, Bau- und Vergaberecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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93047 Regensburg

Postanschrift

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