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Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion 31 Unterhaching

Hausanschrift

Ottobrunner Straße 7
82008 Unterhaching

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 61562-0

Polizeiinspektion 32 Grünwald

Hausanschrift

Tölzer Straße 34
82031 Grünwald

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 64144-0

Polizeipräsidium München

Hausanschrift

Ettstraße 2
80333 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 2910-0

Leistungsdetails

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration