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Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Karlstadt

Hausanschrift

Hauptstraße 42
97753 Karlstadt

Postanschrift

Hauptstraße 42

97753 Karlstadt

Telefon

+49 9353 9741-0

Polizeipräsidium Unterfranken

Hausanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Postanschrift

Frankfurter Straße 79

97082 Würzburg

Telefon

+49 931 457-0

Leistungsdetails

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration