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Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Immenstadt i.Allgäu

Hausanschrift

Badeweg 7
87509 Immenstadt i.Allgäu

Postanschrift

Badeweg 7

87509 Immenstadt i.Allgäu

Telefon

+49 8323 9610-0

Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Hausanschrift

Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)

Postanschrift

Auf der Breite 17

87439 Kempten (Allgäu)

Telefon

+49 831 9909-0

Polizeistation Oberstaufen

Hausanschrift

Blumenstraße 4
87534 Oberstaufen

Postanschrift

Blumenstraße 4

87534 Oberstaufen

Leistungsdetails

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration