Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Hoher-Bogen-Str. 10
92421 Schwandorf
Postfach 1037
92401 Schwandorf
Regensburger Str. 51
92507 Nabburg
Postfach 1369
92503 Nabburg
Neukirchner Str. 2a
92431 Neunburg vorm Wald
Neukirchner Str. 2a
92431 Neunburg vorm Wald
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.
Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.
Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.