Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstr. 55
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim