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Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Die Städtische Musikschule Bad Kissingen bietet Musik für alle in jedem Alter!
Unser Angebot umfasst unterschiedliche Musikrichtungen und gibt die Möglichkeit, nahezu alle Instrumente zu erlernen. Dabei verbinden wir einen Bildungsauftrag mit der Gestaltung der Freizeit und bei entsprechender Ambition auch die Vorbereitung zum Berufsmusiker. Musikschule heißt aber auch Zusammenkommen, Kontakte und Erlebnisse in der Gemeinschaft
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.