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Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen

Der Betrieb von gewerblichen Anlagen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss bei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G24 – Betriebssicherheit

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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