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Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen