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Winzermeisterprüfung; Anmeldung

Die Anmeldung zum Schulbesuch und zur Winzermeisterprüfung muss beim Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau erfolgen.

Für Sie zuständig

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Leistungsdetails

Die Winzermeister führen in der Regel selbständig ihren Weinbaubetrieb. Sie sind dort für die Arbeitserledigung im Weinberg und Keller, für Marketing und Ausbildung verantwortlich.

Bei der Ausbildung zum Winzermeister/zur Winzermeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/in oder einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.

Die Vorbereitung auf die Winzermeisterprüfung kann folgendermaßen erfolgen: Die Staatliche Fach- und Technikerschule für Agrarwirtschaft Veitshöchheim bietet eine einjährige Fortbildung zum Staatlich geprüften Wirtschafter für Weinbau und Oenologie an. Die Studierenden können diese Fortbildung auch zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Weinbau nutzen. Ein Teil der Abschlussprüfungen am Ende des ersten Schuljahres (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung, Projektarbeit, Sensorik) wird für die Meisterprüfung anerkannt. Die weiteren Prüfungen für die Meisterprüfung werden im darauffolgenden Jahr, in dem die Meisteranwärter im Betrieb arbeiten, abgelegt.

Die Meisterprüfung kann auch ohne Schulbesuch begonnen werden.

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer 24 Monate berufliche Praxis nach der beruflichen Abschlussprüfung nachweisen kann.

  • Anmeldungsbogen
  • Zeugnis der berufspraktischen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Nachweis über die Krankenversicherung während der Praxiszeit nach der Abschlussprüfung

350 Euro Prüfungsgebühr

Anmeldung zum Schulbesuch (Wirtschafterschule) bis spätestens zum 1. April bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Anmeldung zur Winzermeisterprüfung bis spätestens 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres 

  • Weinbau; Erwachsenenbildung
    Winzer im Haupt- oder Nebenerwerb ohne Berufsausbildung zum Winzer können Kenntnisse u. Fertigkeiten im Bereich d. Weinbaus u. d. Kellerwirtschaft erwerben. Die Bewerber müssen über Berufserfahrung verfügen u. sind Betriebsinhaber eines Winzerbetriebes o. Mitarbeiter.
  • Winzer; Informationen zur Berufsausbildung
    Der Tätigkeitsbereich des/r Winzers/ der Winzerin erstreckt sich auf den umwelt-schonenden u. qualitätsorientierten Weinbau, den Weinausbau u. die Weinvermarktung. Bei all diesen Arbeiten ist der routinierte Umgang u. der Einsatz von Maschinen u. Geräten selbstverständlich.
Stand: 06.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau