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Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Leistungsdetails

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Stand: 11.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales