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Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Für Sie zuständig

Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Hausanschrift

Rosenheimer Str. 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Postanschrift

Rosenheimer Str. 26

85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Telefon

+49 8102 88-0

Leistungsdetails

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

Ergänzung: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Sie können sich online über das Portal über die einzelnen Angebote informieren und Ihr Kind/Ihre Kinder vormerken lassen.

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

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Legen Sie einen persönlichen Account an und tragen Sie dort neben den persönlichen Daten Ihre Betreuungswünsche ein.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

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Die Betreuungsgebühren sind für die jeweilige Betreuungsform im gesamten Gemeindegebiet gleich. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite der Gemeinde unter Gemeindeleben/Familie-Bildung/Kinderbetreuung.

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

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Die Vormerkung kann jederzeit über das Portal vorgenommen werden. Mitte April findet jährlich gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen eine zentrale Vergaberunde für das kommende Betreuungsjahr statt. Eine Vergabe kann bei freien Plätzen auch unterjährig stattfinden.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales