Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Visa-Warndatei (VWD) unterstützt Behörden bei der Visa-Erteilung. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen. Sie unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung von Verpflichtungserklärungen.
Wenn Sie wissen möchten ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Ihre Organisation speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Visa-Warndatei speichert Informationen über eine Organisation, wenn Personen für diese gehandelt haben und
Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Organisationen speichert, gehören:
Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.
Es gibt keine rechtlichen Voraussetzungen für die Antragstellung.
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis:
Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis:
Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis:
Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist.
Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Antrag per Post:
Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Wenn nichts gegen die Erteilung der Auskunft spricht: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Posteingang eine Antwort.
Wird der Identitätsnachweis nicht mitgeliefert, erfolgt ein Bescheid mit einer Ablehnung der Auskunft.