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Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg