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Ehesachen; Beantragung der Scheidung

Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.

Amtsgericht Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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89231 Neu-Ulm

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