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Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
Postfach 2340
89213 Neu-Ulm