Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Prinzregentenplatz 3
86150 Augsburg
Postfach 101765
86007 Augsburg
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
Postfach 4150
97409 Schweinfurt
Wenn für Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Steuern zahlen. Wenn Sie schwerbehindert und Halterin oder Halter eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.
Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.
Bei einer Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:
Wenn Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung die Kraftfahrzeugsteuer bereits am 31.05.1979 erlassen war, können Sie ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen enthält:
Bei einer Steuerermäßigung müssen Sie die Hälfte der üblichen Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten Sie, wenn
Sind Sie noch minderjährig und haben eine Schwerbehinderung, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.
Führen Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft für andere Zwecke nutzen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt diese sogenannte zweckfremde Benutzung sofort mitteilen.
Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für 1 Monat.
Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug
Voraussetzungen für eine vollständige Steuerbefreiung:
Voraussetzung für eine Steuerermäßigung um 50 Prozent:
Bei einer Steuerermäßigung um 50 Prozent zusätzlich:
Wenn eine andere Person Sie vertritt, benötigt diese Person eine gültige Vollmacht von Ihnen.
Sie können eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung online über das Zoll-Portal oder schriftlich in Papierform beantragen.
Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung online stellen:
Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung schriftlich stellen:
Schriftlicher Antrag bei der Zulassungsbehörde:
Schriftlicher Antrag beim Hauptzollamt:
Es fallen keine Kosten an.
Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.
Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich online im Zoll-Portal oder formlos schriftlich mitteilen, wenn:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer Steuerermäßigung oder vollständigen Steuerbefreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.