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Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz