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Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an die Träger privater Förderschulen für den notwendigen Schulaufwand sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ zum Personalkostenersatz werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg