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Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg