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Kirchenangelegenheiten; Auskünfte

Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.

Für Sie zuständig

Sonstiges - Leistung fällt im LRA TÖL nicht an oder wird nicht angeboten

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales