Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn
Auskunftsberechtigt sind Sie als
Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:
Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:
Sie können die Auskunft formlos anfordern:
Anfragen von betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind kostenfrei.
Anfragen gemäß Strahlenschutzgesetz berechnen sich nach Anzahl der angefragten Datensätze und Bearbeitungsaufwand.
Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.