Logo Bayernportal

Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

Für Sie zuständig

Bundesamt für Strahlenschutz

Hausanschrift

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Postanschrift

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

E-Mail

ePost@bfs.de

Telefon

+49 30 18333-0

Webseite

www.bfs.de

Leistungsdetails

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn

  • Sie diese benötigen, um Ihre Aufgaben zu bewältigen, oder
  • die Empfängerin oder der Empfänger sie benötigt, um ihre beziehungsweise seine Aufgaben zu bewältigen.

Auskunftsberechtigt sind Sie als

  • Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden
  • Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherungen
  • Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise entsprechende Verpflichtete oder Verantwortliche des Beschäftigungsbetriebs der beruflich exponierten Personen.
  • Person, über die Daten im Strahlenschutzregister gespeichert sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • SSR-Nummer
  • Personendaten: Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des
    • Strahlenschutzverantwortlichen
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verpflichteten sowie
    • gemäß Strahlenschutzgesetz Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:

  • SSR-Nummer (falls vorhanden)
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad (optional)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

  • Sie gehören zu den auskunftsberechtigten Personengruppen und
  • Sie benötigen die Auskünfte für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Auskunftsanfrage
    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Sie können die Auskunft formlos anfordern:

  • Melden Sie sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post beim Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten zu den betreffenden Per-sonen an.
  • Sie erhalten die Auskunft per Post.

Anfragen von betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind kostenfrei.
Anfragen gemäß Strahlenschutzgesetz berechnen sich nach Anzahl der angefragten Datensätze und Bearbeitungsaufwand.
Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:

  • Im Fall einer Anfrage ohne Altdatenabfrage:
    • Basisaufwand pro Anfrage:
      Stundensatz x 30 min: EUR 35,70
    • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
      Stundensatz x 10 min: EUR 11,90
  • Im Fall einer Anfrage mit Altdatenabfrage:
    • Basisaufwand pro Anfrage:
      Stundensatz x 50 min: EUR 59,50
    • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
      Stundensatz x 10 min: EUR 11,90

Es gibt keine Frist.

2 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Keine Rechtsbehelfe. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung (personenbezogener) Daten aus dem Strahlenschutzregister an Dritte.
  • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie Möglichkeit der Klageerhebung.   

Stand: 01.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz