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Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

Landratsamt Aschaffenburg

Fachbereich 32 - Gewerberecht, Infektions- und Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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