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Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans

Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Ein Meldeplan gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 51 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wald- u. Jagdrecht

Leistungsdetails

Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.

Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.

  • Hochwasser; Abruf von Warnmeldungen
    Durch Hochwasser können enorme Vermögensschäden entstehen und Menschenleben gefährdet werden. Durch eine frühzeitige Warnung können Hochwasserschäden und die Gefährdungen entscheidend vermindert werden.
  • Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden
    Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz