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Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Die Zulassung zur Meisterprüfung muss beantragt werden.

Für Sie zuständig

Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte und Landwirtinnen, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.

Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer

  • umfassendes Fachwissen
  • seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
  • die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung

nach.

Es ist ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin mit zweijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis erforderlich. Über die Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Bei Ablegen der Meisterprüfung in Verbindung mit dem Besuch einer Landwirtschaftsschule/ Fachschule verkürzt sich die Praxiszeit auf 18 Monate.

  • Antrag auf Zulassung zur Landwirtschaftsmeisterprüfung
  • Zeugnis der Berufsabschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis über einschlägige Berufspraxis nach der Berufsabschlussprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist mit dem bereitgestellten Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bei Antragstellung in Verbindung mit dem Besuch einer Landwirtschaftsschule/Fachschule ergibt sich die zuständige Regierung aus dem Schulort, bei Antragstellung ohne Schulbesuch nach dem Wohnort. 

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag durch die Regierung. Der zuständige Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest.

Prüfungsgebühr: 350 EUR

Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 EUR zu erbringen.

keine

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus