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Panzerungen, Glas und Schutzausrüstungen; Informationen zur Durchführung von Materialprüfungen

Für präventive Maßnahmen im Bereich des Personen- und Objektschutzes werden sowohl armierte Halbfabrikate als auch Fertigprodukte benötigt. Die Beschussämter führen daher Materialprüfungen in diesem Sinne durch.

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Leistungsdetails

Für präventive Maßnahmen im Bereich des Personen- und Objektschutzes werden sowohl armierte Halbfabrikate (z. B. laminiertes Gewebe und Glas) als auch Fertigprodukte (z. B. Helme und Schutzwesten) benötigt. Zum Vergleich der Schutzeigenschaften der Produkte wird eine Qualitätsprüfung nach verschiedenen Normen und Richtlinien von unabhängigen Stellen verlangt. Die Beschussämter führen daher Materialprüfungen in diesem Sinne durch.

Typische Prüfobjekte sind dabei:

  • Kugelsichere Westen: Die Prüfung von durchschusshemmenden Schutzwesten oder Teilen davon erfolgt durch Beschuss vor Plastilinplatten. Verschiedene Arten von Projektilen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten werden auf das Prüfmuster abgefeuert. Der Schutzwert des Materials ergibt sich aus der Fähigkeit des Prüfmusters, bestimmten Projektilen zu widerstehen und aus der Eindringtiefe im Plastilin. Die für den Personenschutz eingesetzten Materialien werden mit standardisierten Methoden auch auf Schlag- und Stichschutzwirkung geprüft.
  • Panzerglas und andere Armierungen: Die Prüfung der durchschusshemmenden Eigenschaften von angriffshemmenden Materialien erfolgt auf Durchschuss und/oder Durchschussgrenzen. Dabei sind in den verschiedenen Normen die Prüfparameter, wie z.B. Projektilart, Projektilgeschwindigkeit und Beschussentfernung festgelegt. Einbruchhemmende Eigenschaften von Verglasungen werden mit einem maschinellen Schlagwerk auf durchbruchhemmende, mit dem Kugelfallversuch auf durchwurfhemmende Eigenschaften geprüft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

Stand: 08.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht