Logo Bayernportal

Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Vergabestelle der Stadt Fürth

Stadt Fürth

Hausanschrift

Hirschenstraße 2
90762 Fürth

Der barrierefreie Zugang befindet sich an der Gebäuderückseite (erreichbar über die Hofeinfahrt).

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Ausschreibungen von Bau, Dienst- und Lieferleistungen werden über die zentrale Plattform der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren einfacher, umweltfreundlicher und effizienter gestaltet. Auf dieser Plattform kann sich jeder Bewerber und Bieter kostenlos über öffentliche Ausschreibungen der Stadt Fürth informieren und Angebote auf elektronischem Wege einreichen. Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen schließen dabei formale Fehler weitestgehend aus. Technische Voraussetzungen sind die Registrierung und die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur.

Ergänzung: Stadt Fürth

Siehe hierzu die Hinweise bei der jeweiligen Vergabe.

Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

Stand: 21.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration