Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Unternehmen, die aufgrund ihrer Marktstellung über Möglichkeiten verfügen, wettbewerbliche Prozesse zu stören, unterliegen einer Missbrauchsaufsicht. Die besondere Marktmacht muss im Einzelfall festgestellt werden.
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken/bewirken, sind verboten.
Sie können beim Landratsamt eine Eingabe oder Beschwerde einreichen.
Wenn Sie von einem Kartell erfahren, können Sie dies dem Bundeskartellamt melden.