Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede
Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.
Sie sind
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Ihre gesetzliche Krankenkasse können Sie folgendermaßen wechseln:
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Teilen Sie der KSK Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Wochen.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Ihre gesetzliche Krankenkasse dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen frei wählen und wechseln.