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Wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Die Landwirtschaftliche Unfallversicherung zahlt den Kindern von Versicherten eine Halb- oder Vollwaisenrente. Sie können diese Waisenrente erhalten, wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten. Ein Antrag ist nicht nötig.
Sie erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie länger einen Anspruch auf Waisenrente. Längstens können Sie die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten.
Wenn Sie Halbwaise sind, beträgt die Waisenrente 20 Prozent des Jahreseinkommens des Verstorbenen. Wenn Sie Vollwaise sind, beträgt die Waisenrente 30 Prozent. Sie erhalten die Waisenrente monatlich.
Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung haben, zum Beispiel Ihre Geschwister oder eine Witwe beziehungsweise ein Witwer. In diesem Fall darf die Summe der Renten 80 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person nicht übersteigen. Ihre Waisenrente wird in diesem Fall anteilig gekürzt. Wenn Sie ein Pflegekind sind, kann der Anspruch auf Waisenrente ganz entfallen.
Sie erhalten die Waisenrente:
Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie die Waisenrente auch dann, wenn Sie 19 bis höchstens 27 Jahre alt sind:
Je nach Fallgestaltung sind unterschiedliche Unterlagen und Angaben erforderlich:
Sie müssen die Waisenrente nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) stellt den Anspruch und die Höhe der Waisenrente von Amts wegen fest:
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
In der Regel 1 bis 3 Monate.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.
Wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.