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Mit der Initiative Gesund.Leben.Bayern. fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wissensbasierte und qualitätsgesicherte Modellprojekte, die das individuelle Verhalten sowie Bedingungen in der Lebensumwelt berücksichtigen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Ziel der Initiative Gesund.Leben.Bayern. ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:
Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die die Gesundheitskompetenz stärken und einen Bezug zu den Jahresschwerpunkten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben. Ausführliche Informationen dazu sind unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/gesund-leben-bayern zu finden.
Die Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Die Palette der antragstellenden Einrichtungen ist breit gefächert, sie umfasst u. a. Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Universitäten, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Zuwendungsfähig sind nur Personal- und Sachausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Investitionskosten können nicht gefördert werden.
Es bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen. Die Zuwendung (Projektförderung) beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzung für eine Förderung durch die Initiative Gesund.Leben.Bayern. ist, dass mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wird.
Nicht gefördert werden Werbemaßnahmen für Produkte, einzelne Betriebe oder Personen und wirtschaftlich orientierte Projekte. Wichtig ist daher, dass neutrale Partner, welche verbindlichen Formen der Finanzdarlegung und Organisation unterliegen, eingebunden sind.
Eine Projektevaluation ist unerlässlich.
Vor der Antragstellung sind zunächst per E-Mail (an: GLB-Foerderung@lgl.bayern.de) eine Projektskizze im Umfang von max. 2 Seiten gemeinsam mit einer Kostenkalkulation unter Angabe der Gesamtkosten (Personal- und Sachkosten), der geplanten Zuwendung sowie des Eigenanteils einzureichen. Nach erfolgter Prüfung der Projektskizze erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zur Fördermöglichkeit Ihres geplanten Vorhabens. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, ob für Ihr Vorhaben ein Antrag gestellt werden kann.
Anträge können grundsätzlich ganzjährig eingereicht werden und werden in einem mehrstufigen Verfahren begutachtet, so dass von einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer der Anträge auszugehen ist. Wir bitten, dies bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das jeweils aktuelle Antragsformular sowie den Kosten- und Finanzierungsplan. Die Dokumente stehen im Feld „Formulare“ zum Download zur Verfügung. Wichtige Informationen und ausführliche Angaben zu den Antragsmodalitäten finden Sie im Leitfaden zur Antragstellung.
Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL berät Sie fachlich und das Fördersachgebiet des LGL übernimmt die organisatorische Abwicklung der Förderung.
Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen.
Leitprinzipien der Initiative Gesund.Leben.Bayern.:
Sonstige Hinweise
Der Antragsteller kann gegen den Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ist zu beachten.