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Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Die Förderung ist technologieoffen, gefördert werden insbesondere:
Keine Förderung bekommen Sie:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens und der eingesparten Energie ab:
Förderfähige Kosten sind:
Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen beantragen).
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweis:
Wenn Ihr Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt, können Sie das Einsparkonzept auch selbst erstellten.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
oder
Sie finden weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen im elektronischen Antragsformular oder im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim BAFA im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zusätzlich Zuschüsse beantragen.
Hinweise:
Sie können mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie einen Bescheid über die Bewilligung bekommen haben.
Wenn Sie dennoch früher beginnen wollen, dann können Sie dies mit dem „Antragsformular vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beantragen. Sie müssen aber warten, ob der Antrag genehmigt wird, bevor Sie mit Ihrer Maßnahme beginnen.
Wenn Sie in energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.