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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Lohr a.Main

Hausanschrift

Hauptstraße 52
97816 Lohr a.Main

Postanschrift

Hauptstraße 52

97816 Lohr a.Main

Telefon

+49 9352 8741-0

Polizeistation Gemünden a.Main

Hausanschrift

Brückleinsweg 11
97737 Gemünden a.Main

Postanschrift

Brückleinsweg 11

97737 Gemünden a.Main

Telefon

+49 9351 9741-0

Leistungsdetails

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration